Relevanz und Inhalte der Norm DIN EN 17463 (VALERI)

Energiebezogene Investitionen

Eine Vielzahl von technischen und monetären Faktoren entscheidet, ob die Umsetzung einer energiebezogenen Investition oder Energieeffizienzmaßnahme als wirtschaftlich bewertet werden kann. Bisherige Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (statische oder dynamische Bewertungsmethoden) ließen dabei teilweise wesentliche Aspekte außen vor und waren nicht einheitlich. Um energiebezogene Investitionen einheitlich bewerten zu können wurde die DIN EN 17463 VALERI (Valuation of Energy Related Investments) eingeführt. Die Norm ist seit Ende 2023 verpflichtend für Unternehmen, die gewisse Vergünstigungen erhalten möchten und bestimme Gesetze einhalten müssen.

Inhalte der VALERI Norm

Die DIN EN 17463 gibt vor, wie Informationen für energiebezogene Investitionen gesammelt, berechnet, ausgewertet und dokumentiert werden müssen. Das bildet die Basis, um Kapitalwertberechnung für energiebezogene Maßnahmen zu erstellen und deren Nutzungsdauer und Kapitalwert zu bestimmen. Ziel der Norm ist eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Zudem sollen nicht ausgeschöpfte Energieeinsparpotenziale, die aber dennoch wirtschaftlich vorteilhaft sind, aufgedeckt und ausgeschöpft werden. Die Norm ermöglicht den verantwortlichen Personen, die energiebezogenen Investitionen, auf einheitliche, transparente und nachvollziehbare Weise und qualitativ zu bewerten. Dazu werden alle wesentlichen Informationen erfasst, die für eine Entscheidung relevant sind. So sind die Ergebnisse vergleichbar und liefern eine verständliche Entscheidungsvorlage.

Gesetzlicher Rahmen für die VALERI Norm

Die DIN EN 17463 ist Ende 2023 in die Energierechtsgesetzgebung eingezogen und zur Pflicht geworden. Es gibt viele Gesetze, welche die Bewertung von Energieeffizienzpotenziale und Energiemaßnahmen nach VALERI fordern. So betrifft diese umsetzungspflichtige Norm die meisten mittelständischen Unternehmen. Beispiele für Gesetze, welche die Bewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) fordern sind: Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G – §8a) bzw. Energieeffizienzgesetz (EnEfG – §8)., das EEG und die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV – §11).

energierechtliche Einordnung der DIN EN 17463
Energierechtliche Einordnung der DIN EN 17463

Das EDL-G bzw. das EnEfG zum Beispiel betrifft alle Unternehmen, die energieauditpflichtig sind oder eine ISO 50001 einführen müssen – und somit sind diese Unternehmen auch verpflichtet ihre zukünftigen Energieeffizienzmaßnahmen und energiebezogenen Investitionen nach VALERI zu bewerten. Neben den gesetzlichen Vorschriften laufen ISO 50001 zertifizierte Unternehmen auch Gefahr im Audit nicht konform zu sein, wenn sie ihre Bewertungen nicht nach VALERI durchführen, da es sich um eine Abweichung handelt. Aber es gibt auch eine positive Nachricht für alle Unternehmen, die schon fleißig an der Umsetzung sind: Alle Maßnahmen, die schon umgesetzt sind, müssen nicht mehr nach VALERI bewertet werden. Weitere Rechtsquellen, die Unternehmen zur Bewertung nach VALERI verpflichten sind das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG – §30) und die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV – §4)

Exkurs EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz hat die absolute Einsparung von Energie um ca. 40% als Ziel. Betroffen ist hierbei der Gesamtenergieverbrauch von Unternehmen unabhängig von der Größe. Das Gesetz bezieht sich hierbei auf die kleinste juristische Einheit in z.B. Konzernen. Bei einer Holding ist also nicht die Holding relevant, sondern die einzelnen GmbHs die dort zusammengefasst werden. Ab Mitte 2024 wird eine Novelle des EDL-G und EnEfG erwartet, so dass alle Unternehmen, unabhängig vom KMU-Status, die mehr als 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr haben, energieauditpflichtig werden. Zu erwarten ist außerdem, dass die dann geforderten Umsetzungspläne jährlich aktualisiert werden müssen.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VALERI

Stand 2024 werden die meisten energiebezogenen Investitionen mit einer festgelegten Amortisationszeit von 2 bis 5 Jahren bewertet. In diesem Zeitraum sollen die eingesparten Volumina die investieren Beträge überschreiten. Diese Berechnungsmethode zeigt aber nicht, wie vorteilhaft die Investition für Unternehmen wirklich ist. Deshalb wurde nun mit Einführung der VALERI-Norm die Kapitalwertberechnung eingeführt. Mit dieser Methode werden energiebezogenen Investitionen nicht mehr nur berechnet, sondern können bewertet werden. Nach bestimmten festgelegten und vergleichbaren Kriterien. Dabei steht vor der Berechnung eine Bewertung aller Vor- und Nachteile der Investition. Diese werden monetarisiert und deren Wirksamkeit belegt. So werden Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen sichtbar und die Bewertung beschränkt sich nicht nur auf energetische Aspekte.

Vorteile durch die Bewertung nach VALERI

Die Anwendung der Norm verspricht allen Verantwortlichen (ob freiwillig oder verpflichtet) einen klaren Nutzen. Sie verschafft einen vergleichbaren Überblick über anstehende energiebezogene Investitionen und hilft bei der wirtschaftlich vorteilhaftesten Entscheidungsfindung. Das bedeutet, bei der Bewertung der energiebezogenen Investitionen betrachtet man bei der Anwendung der DIN EN 17463 (VALERI) nicht nur energetische Aspekte, sondern den gesamten Nutzen der Maßnahme. Die Anwendung der Norm hilft dabei verbindliche Investitionen zu identifizieren und frühzeitig die richtigen Vorbereitungen zu treffen. Die stringente wirtschaftlich bezogene Bewertung von Investitionen reduziert das Risiko, wirtschaftlich vorteilhafte Maßnahmen zu übersehen.