Einsatz von Kältemitteln wird voraussichtlich verschärft

Was Unternehmen bei der Nutzung von fluorierten Kältemitteln beachten sollten

Durch steigende Temperaturen werden immer mehr Kälteanlagen in der Industrie und in Bürogebäuden benötigt. Häufig kühlen diese noch immer mit fluorkohlenwasserstoffhaltigen (FKW) Kältemitteln. Diese Kältemittel können bei nicht sachgemäßem Betrieb oder falscher Entsorgung in die Umwelt entweichen und dort Schäden anrichten. Das führt dazu, dass Kälteanlagen ca. 8 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen.

Um diese Umweltschädigung einzudämpfen, geht die Europäische Union einen klaren Weg. Im April 2022 wurde ein Entwurf zur Verschärfung der sogenannten F-Gase-Verordnung. Diese Verordnung regelt den Einsatz von fluorierten Kältemitteln in Lüftungs-, Klima- und Kältegeräten. Sie ist 2015 in Kraft getreten und hat seither einen EU-weiten Rückgang von 47 % der Treibhausgaswirksamkeit der gemeldeten F-Gase gestützt. Dazu kommt, dass viele Unternehmen auf Kältemittel mit geringerer Treibhausgaswirksamkeit (engl. Global Warming Potential, kurz GWP) umgeschwenkt haben. Aber die Bemühungen reichen nicht aus, um die für 2030 vorgesehenen Klimaziele zu erreichen. Dementsprechend werden im inoffiziellen Vorentwurf der Verordnung strengere Regeln für die Nutzung von Kältemitteln gefordert.

Die zu erwartenden Verschärfungen der F-Gase-Verordnung EU 517/2014

Der Entwurf der Verschärfungen der F-Gase-Verordnung EU 517/2014 lässt erwarten, dass Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen ab spätestens 2025, je nach Füllmenge, nicht mehr mit Kältemitteln betrieben werden dürfen, die ein GWP über 150 haben. Das wird zur Folge haben, dass zum Beispiel das Kältemittel R32 mit einem GWP von 675 nicht mehr eingesetzt werden darf.

Eine weitere Verschärfung ist in den Phase-Down-Terminen zu erwarten: Die am Markt verfügbaren F-Gase sollen bis ins Jahr 2047 drastisch reduziert werden. Im Vergleich zum Startjahr 2015 mit 100%, sollen bis 2045 nur noch 2,7 % und danach 2,4 % verfügbar sein. Diese künstliche Verknappung wird deutliche Auswirkungen auf die Preise und die grundsätzliche Verfügbarkeit von fluorierten Kältemitteln haben.

In diesem Entwurf wird deutlich in welche Richtung sich die EU entwickeln möchte. Es sind Auswirkungen auf die Nutzung und Neuinstallation von Lüftungs-, Klima und Kälteanlagen zu erwarten. Deshalb macht es Sinn, sich als Unternehmen bereits jetzt über den Ist-Zustand der eigenen Anlagen zu informieren und gegebenenfalls Änderungen zu planen. So können Sie, neben dem positiven Aspekt für Umwelt- und Klimaschutz, einen möglichen wirtschaftlichen Schaden durch eventuellen Stillstand der Anlage oder teure Preise für Kältemittel vorbeugen.

Aktuell werden für die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung Einsprüche und Änderungswünsche der Mitgliedsstaaten und Interessenträger gesammelt. Im ersten Halbjahr 2023 soll die neue F-Gase-Verordnung beschlossen werden und 2024 inkrafttreten.

Vorausschauende Planung bei Neuanschaffungen und Nutzung von Lüftungs- Kälte- oder Klimaanlagen

Wenn Sie als Unternehmen eine neue Lüftungs-, Kälte- oder Klimaanlage planen, ist es durchaus sinnvoll sich mit den geplanten Verboten auseinanderzusetzen. Ob fluorierte Kältemittel in der geplanten Anlage verwendet werden, ist auf dem Typenschild der Anlage und in den Datenblättern nachzulesen. Informieren Sie sich ausführlich, denn auch wenn ein Kältemittel heute noch zulässig ist, kann es zusätzliche Kosten verursachen, wenn zukünftig ein Verbot ausgesprochen wird und es so zum Austausch der Anlage vor Ende des Lebenszyklus führt.

Auch bei bestehenden Anlagen lohnt sich ein genauer Blick in die technischen Details. Denn bestimmte Anlagen dürfen unter Umständen nicht mehr gewartet und Instand gehalten werden, wenn Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr verwendet werden. Das sind unter anderem die Kältemittel R404A und R507, die für Tiefkühlanlagen, Kühlvitrinen, Kühlfahrzeugen, Eisbereiter sowie zur Transportkälte verwendet werden. Auch für diese Anwendungen gibt es sinnvolle und umweltfreundlichere Alternativen, wie z. B. CO2 oder Ammoniak.

Kühlung mit Wasser als echte Alternative

Die Kühlung mit Wasser ist eine echte Alternative, welche zudem noch energieeffizient und CO2-neutral ist. Mit dem Kältemittel Wasser können Kaltwassertemperaturen zwischen 16°C und 22°C erzeugt werden. Dieser Temperaturbereich ist ideal für die Kühlung von Servern und Gebäuden, sowie in Produktionsprozessen der Industrie. Wird für den Betrieb der Kältemaschinen grüner Strom verwendet, kann die gesamte Kühlung ohne Klimaschäden betrieben werden.

BAFA- Förderungen für Kühlung mit Wasser

Ein weiterer attraktiver Pluspunkt für die Kühlung mit Wasser ist die Förderfähigkeit der Investition durch das BAFA. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert. Außerdem gibt es die Möglichkeit über das Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen eine Förderung zu beantragen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wenn Sie eine Neuanlage oder Optimierung planen.

Quellen:

https://cold.world/de/know-how/gwp-von-kaeltemitteln#gsc.tab=0

https://cci-dialog.de/wp-content/uploads/2022/03/cci_zeitung-2022-04.pdf