Was wurde aus der Energieberatung Mittelstand?

Das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ für kleine oder mittlere Unternehmen, die nicht in den Genuss der besonderen Ausgleichsregelung (EEG) bzw. des Spitzenausgleichs (Stromsteuer, Energiesteuer) kommen, gibt es in diesem Wortlaut nicht mehr. An dessen Stelle ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 getreten (BAFA Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 1 – Energieaudit)

Im Wesentlichen bedeutet das, dass die Energieberatung Mittelstand nach der Vorgabe der DIN EN 16247-1 durchgeführt werden muss. Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Energieberatung durch eine Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ in der jeweiligen Kategorie gelistet ist.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für eine Energieberatung beträgt die Förderung 80 %, maximal 6.000 Euro
    (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).

Ein Förderantrag für die Energieberatung Mittelstand, bzw. Modul 1 – Energieaudit kann übrigens alle 48 Monate gestellt werden. Sprich wer z. B. den Zuschussantrag für seine letzte Energieberatung vor dem 01.09.2019 erhalten hat, der darf heute bereits erneut die mit 80 % Zuschuss geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.

Wie läuft Antragstellung ab?

Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses muss immer vor einer Auftragserteilung erfolgen. Im elektronischen Antragsverfahren auf der Homepage des BAFA sind neben allgemeinen Unternehmensangaben und Angaben zum Energieverbrauch auch Angaben zum Energieberater (dieser muss eine BAFA-Zulassungsnummer haben) und ein Kostenvoranschlag hochzuladen.

Auch der Verwendungsnachweis nach Durchführung der Energieberatung oder Umsetzungsbegleitung erfolgt komplett elektronisch.

Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden: Im Rahmen der Energieberatung übernimmt SEMPACT die Antragstellung und Abwicklung für Sie, damit Sie schnell und sicher an Ihr Geld kommen.