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Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) verpflichtet alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh ihre Maßnahmen zur Einsparung von Energie zu strukturieren und diese Informationen zu veröffentlichen. Jährlich prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 5% aller Unternehmen mit Stichproben auf Erfüllung der Gesetze. Die Stichproben werden mit einem Schreiben angekündigt und sind innerhalb von 4 Wochen online zu beantworten.

Im Rahmen einer Stichprobenkontrolle überprüft das BAFA die Pflichten zur Durchführung von Energieaudits gemäß § 8 des EnEfG. Gleichzeitig überprüft das Bundesamt die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen gemäß § 9 des EnEfG. Diese Stichprobe kann auch Unternehmen treffen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Gesetze fallen, denn auch diese sind verpflichtet eine Begründung online an das BAFA rückzumelden.

Gesetzliche Grundlagen

EnEfG

Alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen ihre geplanten Energieeffizienzmaßnahmen auf Wirtschaftlichkeit prüfen. Sie sind verpflichtet die DIN EN 17463 VALERI anzuwenden.

Ziel ist eine kaptialwertbasierte Bewertung der einzelnen Maßnahmen, welche in einem Umsetzungsplan mündet. Diese Umsetzungspläne sind zu veröffentlichen. Wie genau die Veröffentlichung zu erfolgen hat ist momentan noch nicht klar und wird vermutlich mit der Überarbeitung des EnEfG im Herbst 2024 bekannt gegeben.

Zusätzlich gilt für alle Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh eine Einführungspflicht für Energie- oder Umweltmanagementsysteme.

EDL-G

Alle nicht KMUs ((> 250 MA und > 50 € Mio. Jahresumsatz) sind verpflichtet entweder ein Energiemanagementsystem einzuführen und zu betreiben oder mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen.

Folgende Informationen müssen bei einer Stichprobenkontrolle des BAFA zusammengetragen werden.

Wenn Sie ein Schreiben vom BAFA bekommen, welches Sie auffordert ihre Daten in das Onlineportal einzutragen, haben Sie ca. 4 Wochen Zeit folgende Informationen in digitaler Form (nur PDF) zusammenzutragen:

Richtigkeit der Angaben

Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im elektronischen Formular (von der Geschäftsleitung unterschrieben).

Nachweis über die Durchführung des Energieaudits

Dieses Dokument bekommen Sie von SEMPACT beim Abschluss Ihres Energieaudits zusammen mit Ihrem Zertifikat.

Energieauditbericht

Den Bericht bekommen Sie von SEMPACT nach Fertigstellung Ihres letzten Energieaudits, also mit der Ergebnispräsentation.

Zertifikat des Energie- oder Umweltmanagementsystems

Dieses Zertifikat bekommen Sie von Ihrem Zertifizierer (zum Beispiel vom TÜV Austria).

Formlose Erklärung der Geschäftsführung

z. B. bei Verfristung, KMU-Status, Nicht-Durchführung

OREA ID

Finden Sie in Ihren Unterlagen zur Online-Meldung des Energieaudits

Angabe Erfüllungsoptionen Energieaudit

Zum Beispiel für Energieaudit, Mischsystem, Bagatellschwelle oder Anwendung der 90%-Regel im Gruppenverbund.

Sie haben das erforderliche Dokument nach Abschluss des Energieaudits von SEMPACT unterschrieben zugeschickt bekommen (als PDF und in ausgedruckter Form).

Gesamtenergieverbrauch der letzten 3 Jahre

Diese Information finden Sie in Ihrem Auditbericht von SEMPACT.

Abwärme Infos für Unternehmen > 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch

Sie finden diese Informationen in Ihren Abwärmebewertungen von SEMPACT oder haben Ihre Abwärme selbst ermittelt.

Wie und Wo werden die Informationen an das BAFA übertragen?

Wenn Ihr Unternehmen vom BAFA für eine Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, bekommen Sie ein formelles Anschreiben mit Passwort und individueller Kennung. Diese benötigen Sie, um Ihre Daten und ausgefüllten Formulare im BAFA-Portal einzutragen. Auf dem Portal finden Sie eine geführte Maske, in die Sie alle oben genannten Informationen eintragen bzw. hochladen können. Für diesen Vorgang brauchen Sie, wenn alle Daten vorhanden sind, ca. 45 Minuten. Wenn Sie alle Daten eingereicht haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Über Art und Zeitraum der Rückmeldung ist im Moment noch nichts bekannt.

Wie kann SEMPACT mein Unternehmen unterstützen?

SEMPACT kann mit Expertise und Knowhow beim Prozess unterstützen. Bitte denken Sie daran uns rechtzeitig zu kontaktieren, da die Abgabefrist von 4 Wochen auch für uns sportlich ist.

Quelle: